"Ich bin Student - warum sollte ich jetzt schon vorsorgen? Dafür ist doch noch genug Zeit, wenn ich im Ref bin."
Diesen Satz hören wir häufig und können nur sagen: Genau jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um die ersten richtigen Weichen zu stellen!
Keine Angst - ihr braucht nicht 17 verschiedene Versicherung abschließen und müsst euch nicht in eine hochkomplexe Materie einarbeiten.
Nur so viel: Ab dem Referendariat habt ihr die Möglichkeit, von der Gesetzlichen (GKV) in die Private (PKV) Krankenversicherung zu wechseln.
Als Student seid ihr zwar noch gesetzlich versichert, allerdings habt ihr die Möglichkeit, euren aktuellen Gesundheitszustand mithilfe einer Anwartschaft "einzufrieren" und auf diesen dann im Referendariat zurückzugreifen.
Denn: Je später ihr wechselt, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ihr euch in der Zwischenzeit einen komplizierten Bruch beim Skifahren zugezogen habt oder festgestellt wurde, dass ihr an einer chronischen Krankheit leidet. Im schlechtesten Fall werdet ihr aufgrund solcher Leiden sogar von einer Privaten Krankenversicherung direkt abgelehnt.
Eine Anwartschaftsversicherung kostet für euch als Studenten nur ein paar Euro, kann euch aber umgekehrt in der Zukunft tauende Euro sparen.
Auch macht es Sinn, sich schon als Lehramtsstudent im Praxissemester über eine Diensthaftpflichtversicherung Gedanken zu machen: Wir alle haben schon einmal einen Schlüssel verloren - wenn es allerdings dann der Schulschlüssel ist und alle Schlösser getauscht werden müssen, kannst du dafür haftbar gemacht werden.
Mit Beginn des Referendariats wirst du zum Beamten auf Widerruf ernannt, was den großen Vorteil hat, dass du von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln kannst.
Konkret hast du einen Anspruch auf Beihilfe von deinem Diensherrn, der 50% der Versicherungskosten übernimmt. Die anderen 50% werden durch eine beihilfskonforme PKV abgedeckt.
Wenn du dabei schon wie oben beschrieben über eine Anwartschaft deinen Gesundheitsstatus "eingefroren" hast, kannst du Konditionen erwarten, von denen gesetzlich Versicherte nur träumen können.
Die Diensthaftpflichtversicherung hast du im besten Fall schon als Lehramtsstudent abgeschlossen, um dir die besten Konditionen zu sichern. Im Laufe der Zeit und mit wachsender Verantwortung wird sie nämlich immer essentieller. So kann es passieren, dass du voller Tatendrang beim erstbesten Händler leider überteuerte Materialien besorgst, für deren Mehrkosten dich dein Schulträger aufkommen lässt. Hier greift dann zum Glück deine Diensthaftplichtversicherung.
Mit steigendem Alter und höherer Belastung wird auch die Dienstunfähigkeitsversicherung leider ein Thema. Als dienstunfähig giltst du, wenn du nicht mehr imstande bist, deine dienstlichen Pflichten gegenüber deinem Dienstherrn zu erfüllen. Dabei spielt es keine Rolle, ob körperliche Gebrechen oder geistige Einschränkungen zugrunde liegen.
Grade als Beamter auf Widerruf und Beamter auf Probe (also der Zeit zwischen dem Referendariat und der Verbeamtung auf Lebenszeit) genießt du noch keinen Schutz durch den Dienstherrn und wirst in solchen Fällen aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Das hat zur Folge, dass du bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wirst und mit nur Minimal-Leistung knapp über der Sozialhilfe aufgefangen wirst.
Das finanzielle Risiko ist somit grade in deiner Referendariatszeit überdurchschnittlich hoch und sollte durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgefedert werden.
Herzlichen Glückwunsch - der Schritt zur verbeamteten Lehrer auf Lebenszeit ist geschafft.
Im besten Fall habt ihr schon in eurem Studium und im Referendariat die Grundlage für eine optimale Absicherung gelegt, sodass ihr jetzt nur noch an den Stellschrauben drehen müsst.
Wie schon im Kapitel des Referendars beschrieben, hast du auch als fertiger Lehrer einen Anspruch auf Beihilfe und die Möglichkeit, dich für die Private Krankenversicherung (PKV) zu entscheiden.
Der Umfang der Beihilfe richtet sich nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften des Bundes oder des Landes sowie eurem Familienstand. Üblicherweise beträgt der Beihilfebemessungssatz 50% der entstandenen beihilfefähigen Krankheitskosten (das ist der Anteil, den euer Dienstherr übernimmt), wenn ihr kinderlos seid. Mit zwei Kindern erhöht sich dieser Satz auf 70%.
Den verbleibenden Betrag müsst ihr aufgrund der allgemeinen Versicherungspflicht durch eine beihilfekonforme Krankenversicherung abdecken.
Genau wie schon bei der Anwartschaft gilt hier: Je früher ihr eure Krankenversicherung abschließt, umso besser.
Mit steigendem Alter wird das Thema Dienstunfähigkeit immer präsenter. Im besten Fall hast du bereits im Referendariat deine Dienstunfähigkeitsversicherung (wichtig: keine normale Berufsunfähigkeitsversicherung!) abgeschlossen und kannst sie jetzt mit deinem höheren Gehalt bei Bedarf nachjustieren.
Ebenso wichtig ist jetzt die Diensthaftpflichtversicherung, da du als Lehrer nun deutlich mehr Verantwortung trägst als noch zu Referendariatszeiten.
Als Physik- oder Chemie-Lehrer kann ein Experiment schief gehen, das zur Folge hat, dass Kleidung oder Ranzen Chemikalien abbekommen oder sogar ein Schüler verletzt wird. Das bedeutet ein Sach- oder sogar Personenschaden, für den du grade stehen musst. Aber auch weniger dramatische Fälle kommen häufiger vor als man denkt. Du besorgst als Fachlehrer bestimmte Lehrmaterialien, beachtest allerdings nicht, dass sich der Lehrplan geändert hat. Die von dir besorgten Unterrichtsmittel sind somit ungeeignet, was schnell einen vierstelligen Schaden nach sich zieht.
Das Gute bei der Diensthaftpflichtversicherung ist, dass sie sich nicht auf das Schulgelände beschränkt. Auch bei Ausflügen ins Theater oder auf Klassenfahrt bist du optimal abgesichert!
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